Aktuelles

!!!Achtung!!! Unsere Homepage befindet sich aktuell in Bearbeitung. Wir bitten um ihr Verständnis.

Unsere Praxis ist am 06.11.25 von 8 – 14 Uhr wegen einer Schulung geschlossen

Vertretung übernimmt:
Praxis Dres. Schmitt/Seipenbusch in Ramstein-Miesenbach Tel.: 06371-50938
Praxis Dres. Johann/Wild in Schönenberg-Kübelberg Tel.: 06373-6230
Praxis Dr. Schmitz in Schönenberg-Kübelberg Tel.:06373-8929829
Praxis Frau Heinicke in Reichenbach-Steegen Tel.: 06385-99067

Im Notfall wenden sie sich gerne auch an die Kinderkliniken in Kaiserslautern, Homburg und Neunkirchen Kohlhof.

Ab 14 Uhr sind wir wieder für sie zu erreichen.

Unsere Praxis hat ab sofort eine neue Email-Adresse.

info@kinderarztpraxis-landstuhl.de

Auf Emails auf die alte Email-Adresse können wir leider nicht mehr antworten.

Wir bitten um ihr Verständnis.

Ab sofort keine kostenlosen Bescheinigungen für Schulen /Kitas

Info der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für alle Eltern und Patienten !!!

(siehe Webseite der KV RLP Stand: 19.12.22)

KEIN ANSPRUCH VON SCHULEN UND KITAS AUF BESCHEINIGUNGEN

Vertragsärztliche Praxen nicht zum Ausstellen verpflichtet

Während der aktuellen Infektionswelle sind Arztpraxen neben der Versorgung von Erkrankten auch mit dem Ausstellen verschiedenster Bescheinigungen z.B. für Schulen oder Kitas beschäftigt. Immer wieder gibt es dabei Unklarheiten, ob es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt, auf die ein Anspruch besteht.

ERKLÄRUNG ►  Es besteht kein Anspruch auf das Ausstellen einer Bescheinigung wenn Personen wegen einer Krankheit nicht an einer Prüfung, am Unterricht oder an einer sonstigen Maßnahme teilnehmen können. Schulen können das Ausstellen einer solchen Bescheinigung für Schülerinnen und Schüler daher auch nicht einfordern. Dasselbe gilt für Atteste, wie sie etwa Kitas nach überstandener Infektion verlangen.

Bescheinigungen dieser Art sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Praxen sind im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht verpflichtet, solche Bescheinigungen auszustellen. Wenn diese ausgestellt werden, sind sie gegenüber der betroffenen Person privat abzurechnen.

Die AU-Bescheinigung (Krankschreibung) ist hingegen Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich zu nennenden Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert.

!!! AB SOFORT IN UNSERER PRAXIS !!!

Augenvorsorge für Kinder zur Früherkennung von Sehstörungen ab dem Alter von 6 Monaten durchführbar…

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam

Merkmale von diesem Design:

Der Menübereich auf dieser Webseite schmal. Darum passen sich perfekt Logos im Querformat an, aber auch quadratische Logos funktionieren gut und verändern lediglich die Höhe des Menübereichs. Unsere Menüstruktur unterstützt eine dritte Ebene, wobei darauf geachtet werden sollte, dass diese nicht die beiden letzten Menüpunkte betrifft, um ein klares und zugängliches Navigationslayout zu gewährleisten.

Die vier Infofelder Kontakt, Termine, Sprechzeiten und Aktuelles, können bei Bedarf auf drei reduziert werden, um eine präzisere und fokussiertere Darstellung zu ermöglichen.

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