Aktuelles

 

NEU!!!NEU!!!NEU!!!

Unsere Praxis verfügt jetzt über eine PraxisApp. Aus diesem Grund werden wir zukünftig auf keine Emails mehr antworten. Nur noch telefonisch und über den Chat in der Praxis-App können Sie uns kontaktieren.

Das heißt für Sie ->Informationen aus unserer Praxis – schnell & direkt auf Ihr Smartphone

Vorteile für Sie:

– persönliche Nachrichten aus unserer Praxis

– Informationen zu Praxiszeiten und Termine

– automatische Erinnerung an wichtige Vorsorgen und Impfungen

– aktuelle Meldungen aus der Kinder- und Jugendmedizin 

 

Laden Sie sich die PraxisApp mit dem oben stehenden QR-Code gratis im App Store oder bei Google Play auf ihr Smartphone, um immer informiert zu sein. Wählen Sie unsere Praxis in der Arztliste aus und aktivieren Sie Push-Mitteilungen damit Sie umgehend Mitteilungen erhalten.

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Nächster Praxisurlaub:

Unsere Praxis ist am Freitag, 15.05.2026 wegen Brückentag geschlossen.

Vertretung übernimmt:

– Praxis Schmitt/Seipenbusch in Ramstein-Miesenbach   Tel.: 06371-50398

nach den Sprechzeiten der genannten Praxis, am Feiertag und am Wochenende wenden Sie sich bitte an die Bereitschaftspraxis Kaiserslautern Tel.: ohne Vorwahl-116117 sowie im Notfall an die Kinderkliniken in Kaiserslautern, Homburg und Neunkirchen Kohlhof.

Ab dem 18.05.26 ab 8 Uhr sind wir wieder für Sie zu erreichen.

Ab sofort keine kostenlosen Bescheinigungen für Schulen /Kitas

Info der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für alle Eltern und Patienten !!!

(siehe Webseite der KV RLP Stand: 19.12.22)

KEIN ANSPRUCH VON SCHULEN UND KITAS AUF BESCHEINIGUNGEN

Vertragsärztliche Praxen nicht zum Ausstellen verpflichtet

Während der aktuellen Infektionswelle sind Arztpraxen neben der Versorgung von Erkrankten auch mit dem Ausstellen verschiedenster Bescheinigungen z.B. für Schulen oder Kitas beschäftigt. Immer wieder gibt es dabei Unklarheiten, ob es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt, auf die ein Anspruch besteht.

ERKLÄRUNG ►  Es besteht kein Anspruch auf das Ausstellen einer Bescheinigung wenn Personen wegen einer Krankheit nicht an einer Prüfung, am Unterricht oder an einer sonstigen Maßnahme teilnehmen können. Schulen können das Ausstellen einer solchen Bescheinigung für Schülerinnen und Schüler daher auch nicht einfordern. Dasselbe gilt für Atteste, wie sie etwa Kitas nach überstandener Infektion verlangen.

Bescheinigungen dieser Art sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Praxen sind im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht verpflichtet, solche Bescheinigungen auszustellen. Wenn diese ausgestellt werden, sind sie gegenüber der betroffenen Person privat abzurechnen.

Die AU-Bescheinigung (Krankschreibung) ist hingegen Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich zu nennenden Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert.

!!! AB SOFORT IN UNSERER PRAXIS !!!

Augenvorsorge für Kinder zur Früherkennung von Sehstörungen ab dem Alter von 6 Monaten durchführbar…

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam

Merkmale von diesem Design:

Der Menübereich auf dieser Webseite schmal. Darum passen sich perfekt Logos im Querformat an, aber auch quadratische Logos funktionieren gut und verändern lediglich die Höhe des Menübereichs. Unsere Menüstruktur unterstützt eine dritte Ebene, wobei darauf geachtet werden sollte, dass diese nicht die beiden letzten Menüpunkte betrifft, um ein klares und zugängliches Navigationslayout zu gewährleisten.

Die vier Infofelder Kontakt, Termine, Sprechzeiten und Aktuelles, können bei Bedarf auf drei reduziert werden, um eine präzisere und fokussiertere Darstellung zu ermöglichen.

Dieses Seitenlayout unterstützt auch Inhalte mit umfangreichen Texten!