Aktuelles

 

 

Nächster Praxisurlaub:

14.10.2024 bis 18.10.24 ist unsere Praxis geschlossen.

Vertretung übernimmt:

  • Gemeinschaftspraxis Dres. med. Schmitt/Seipenbusch in Ramstein-Miesenbach   Tel.: 06371-50398
  • Dr. med. Schmitz in Schönenbrg-Kübelberg   Tel.: 06373-8929829
  • Gemeinschaftspraxis Dres. med. Morandini/Wild in Schönenberg-Kübelberg    Tel.: 06373-6230
  • Gemeinschaftspraxis Dres. med. Konbrad/Becker-Katins in Kusel   Tel.: 06381-5050
  • Fr. Dr. med. Heinicke in Reichenbach-Steegen   Tel.: 06385-993072

Nach den Sprechzeiten der oben genannten Praxen sowie an den Wochenenden wenden Sie sich bitte an:

  • die ärztliche Bereitschaftspraxis   Tel.: 116117
  • umliegenden Kinderkliniken in Kaiserslautern, Homburg und Neunkirchen/Kohlhof

 

Ab dem 21.10.2024 sind wir wieder für Sie zu erreichen

Ab sofort keine kostenlosen Bescheinigungen für Schulen /Kitas

Info der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für alle Eltern und Patienten !!!

(siehe Webseite der KV RLP Stand: 19.12.22)

KEIN ANSPRUCH VON SCHULEN UND KITAS AUF BESCHEINIGUNGEN

Vertragsärztliche Praxen nicht zum Ausstellen verpflichtet

Während der aktuellen Infektionswelle sind Arztpraxen neben der Versorgung von Erkrankten auch mit dem Ausstellen verschiedenster Bescheinigungen z.B. für Schulen oder Kitas beschäftigt. Immer wieder gibt es dabei Unklarheiten, ob es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt, auf die ein Anspruch besteht.

ERKLÄRUNG ►  Es besteht kein Anspruch auf das Ausstellen einer Bescheinigung wenn Personen wegen einer Krankheit nicht an einer Prüfung, am Unterricht oder an einer sonstigen Maßnahme teilnehmen können. Schulen können das Ausstellen einer solchen Bescheinigung für Schülerinnen und Schüler daher auch nicht einfordern. Dasselbe gilt für Atteste, wie sie etwa Kitas nach überstandener Infektion verlangen.

Bescheinigungen dieser Art sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Praxen sind im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht verpflichtet, solche Bescheinigungen auszustellen. Wenn diese ausgestellt werden, sind sie gegenüber der betroffenen Person privat abzurechnen.

Die AU-Bescheinigung (Krankschreibung) ist hingegen Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich zu nennenden Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert.

!!! AB SOFORT IN UNSERER PRAXIS !!!

Augenvorsorge für Kinder zur Früherkennung von Sehstörungen ab dem Alter von 6 Monaten durchführbar...

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam

Kontakt

Alexander Klatt

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Asthmatrainer, Neurodermitistrainer

Dr. med. Pia Hennes

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderdiabetologie, Kinderendokrinologie

Kaiserstraße 171
66849 Landstuhl

Tel:  06371 15656
Fax: 06371 1300270
Email: info@kinderarztpraxis-landstuhl.de

 

Sprechzeiten

Mo 08.00 – 13.00 Uhr       14.00 – 17.00 Uhr
Di 08.00 – 13.00 Uhr       14.00 – 17.00 Uhr
Mi 08.00 – 12.00 Uhr
Do 08.00 – 13.00 Uhr       14.00 – 17.00 Uhr
Fr 08.00 – 16.00 Uhr

und nach Vereinbarung

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