Ab sofort keine kostenlosen Bescheinigungen für Schulen /Kitas
Info der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für alle Eltern und Patienten !!!
(siehe Webseite der KV RLP Stand: 19.12.22)
KEIN ANSPRUCH VON SCHULEN UND KITAS AUF BESCHEINIGUNGEN
Vertragsärztliche Praxen nicht zum Ausstellen verpflichtet
Während der aktuellen Infektionswelle sind Arztpraxen neben der Versorgung von Erkrankten auch mit dem Ausstellen verschiedenster Bescheinigungen z.B. für Schulen oder Kitas beschäftigt. Immer wieder gibt es dabei Unklarheiten, ob es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt, auf die ein Anspruch besteht.
ERKLÄRUNG ► Es besteht kein Anspruch auf das Ausstellen einer Bescheinigung wenn Personen wegen einer Krankheit nicht an einer Prüfung, am Unterricht oder an einer sonstigen Maßnahme teilnehmen können. Schulen können das Ausstellen einer solchen Bescheinigung für Schülerinnen und Schüler daher auch nicht einfordern. Dasselbe gilt für Atteste, wie sie etwa Kitas nach überstandener Infektion verlangen.
Bescheinigungen dieser Art sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Praxen sind im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht verpflichtet, solche Bescheinigungen auszustellen. Wenn diese ausgestellt werden, sind sie gegenüber der betroffenen Person privat abzurechnen.
Die AU-Bescheinigung (Krankschreibung) ist hingegen Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich zu nennenden Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert.